15. Schutz vor physischen und umgebungsbezogenen Gefahren
Kontrollen: A.7.5 bis A.7.7
Aktualisiert 27. August 2026
CSS berücksichtigt physische und umgebungsbezogene Gefahren wie Feuer, Wasser, Stromausfälle, Temperaturereignisse oder unbefugte Einsichtnahme. Für Arbeiten in Sicherheitsbereichen gelten besondere Schutzregeln. Vertrauliche Informationen werden durch Vorgaben zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Bildschirmen und Unterlagen vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt.