16. Schutz von Geräten, Medien und Versorgungseinrichtungen
Kontrollen: A.7.8 bis A.7.14
Aktualisiert 27. August 2026
Geräte, Speichermedien, Versorgungsdienste und Kommunikationsverbindungen werden entsprechend ihrer Kritikalität geschützt. Dies umfasst die sichere Aufstellung, Nutzung, Wartung, Lagerung, den Transport sowie den Einsatz außerhalb der Geschäftsräume. Vor Wiederverwendung oder Entsorgung werden Informationen zuverlässig entfernt und Datenträger angemessen behandelt.