12. Personalsicherheit und Vertraulichkeit
Kontrollen: A.6.1 bis A.6.6
Aktualisiert 27. August 2026
Informationssicherheit wird über den gesamten Beschäftigungs- und Vertragslebenszyklus berücksichtigt. Dazu gehören angemessene Prüfungen vor Tätigkeitsbeginn, verbindliche Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten, regelmäßige Sensibilisierung sowie geregelte Verfahren bei Verstößen. Fortbestehende Verpflichtungen werden auch bei Rollenwechseln oder nach Beendigung einer Zusammenarbeit berücksichtigt.