13. Mobiles Arbeiten und Meldung von Sicherheitsereignissen
Kontrollen: A.6.7 und A.6.8
Aktualisiert 27. August 2026
Für mobiles und standortunabhängiges Arbeiten gelten verbindliche Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Informationen, Geräten und Zugängen. Mitarbeitende und externe Parteien werden über geeignete Meldewege informiert und sind verpflichtet, Sicherheitsereignisse, Verdachtsfälle und mögliche Schwachstellen zeitnah zu melden.