08. Informationssicherheit und Business Continuity
Kontrollen: A.5.29 und A.5.30
Aktualisiert 27. August 2026
Informationssicherheit bleibt auch bei Störungen, Krisen und Notfällen Bestandteil der betrieblichen Abläufe. Kritische Informations- und Kommunikationsleistungen werden in die Notfall- und Wiederanlaufplanung einbezogen. Wiederherstellungsfähigkeit, alternative Betriebsverfahren und erforderliche Schutzmaßnahmen werden geplant, dokumentiert und regelmäßig überprüft.