20. Datensicherung und technische Ausfallsicherheit
Kontrollen: A.8.13 und A.8.14
Aktualisiert 27. August 2026
Informationen, Anwendungen und erforderliche Systemzustände werden nach definierten Anforderungen gesichert. Die Wiederherstellbarkeit wird regelmäßig überprüft. Kritische Informationsverarbeitung wird durch angemessene Redundanz- und Ausfallsicherheitsmaßnahmen unterstützt, um vereinbarte Verfügbarkeitsanforderungen zu erfüllen.