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Anwendbarkeit des Cyber Resilience Act auf eGecko

Einordnung von eGecko in die CRA Anwendbarkeit
Cyber Resilience Act
Aktualisiert 2. Oktober 2026

Der Cyber Resilience Act (CRA) stellt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen und deren Hersteller. Die Einordnung von eGecko hängt dabei von der jeweiligen Bereitstellungsform ab.

eGecko On-Premises Bei der On-Premises-Bereitstellung wird eGecko als Software in der IT-Umgebung des Kunden installiert und ausgeführt. Diese Produktvariante fällt in den Anwendungsbereich des CRA und wird von CSS nach den hierfür geltenden Anforderungen behandelt.

eGecko Cloud Bei der Cloud-Bereitstellung wird eGecko vollständig innerhalb der von CSS verantworteten Cloud-Umgebung betrieben. Der Zugriff durch Kunden erfolgt remote über den Browser und bereitgestellte Schnittstellen. Es wird keine eGecko-Software zur lokalen Ausführung in der Kundenumgebung bereitgestellt.

Auf Grundlage der aktuellen Leitlinien der Europäischen Kommission stellt diese Bereitstellungsform kein eigenständiges Produkt mit digitalen Elementen im Sinne des CRA dar. Die CRA-Produktanforderungen finden daher auf die reine Cloud-Bereitstellung von eGecko keine eigenständige Anwendung.

Unabhängig von dieser regulatorischen Einordnung gelten für den Betrieb von eGecko Cloud weiterhin die einschlägigen Anforderungen an Informationssicherheit und Cybersicherheit. Die Abgrenzung des CRA bedeutet somit keine Reduzierung des Sicherheitsniveaus der Cloud-Bereitstellung.

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