8.1 Personalsicherheit und Vertraulichkeit
Controls: A.6.1 bis A.6.6
People & Physical Security
Informationssicherheit wird über den gesamten Beschäftigungs- und Vertragslebenszyklus berücksichtigt. Dazu gehören angemessene Prüfungen, verbindliche Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten, regelmäßige Sensibilisierung sowie geregelte Verfahren bei Verstößen. Fortbestehende Verpflichtungen werden auch nach Rollenwechseln oder Beendigung einer Zusammenarbeit berücksichtigt.